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Regelungen für die mündliche Abschlussprüfung

Ziel der mündlichen Masterprüfung

In der mündlichen Masterprüfung (5 ECTS-Punkte) "soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie über die im Studium auf breiter fachlicher Basis zu erwerbenden Kenntnisse verfügt und sie theoretisch und methodisch zu reflektieren und anzuwenden weiß" (fachspezifische Bestimmungen § 3 Absatz 2)

 

Durchführung der mündlichen Masterprüfung

Die Prüfungsberechtigten für das Fach Neuere deutsche Literatur, Kultur, Medien haben sich daher geeinigt, dass sich die etwa 45-minütige mündliche Masterprüfung auf zwei Prüfungsgebiete bezieht, von denen eines durch ein diachrones Thema abgedeckt werden muss. Prüfungsthemen können sich auf die Gebiete Gattungen/Formen/Motive, Epochen, Autoren, Literaturtheorie, Intermedialität beziehen. Das Thema der Masterarbeit darf nicht berührt werden.

Für die Anzahl der auszuwählenden Primärtexte für das Gebiet Gattungen gelten folgende Empfehlungen. Die Angaben verstehen sich als Richtwerte. Näheres muss mit dem Prüfer bzw. Prüferin besprochen werden:

  • Romane: 5-7
  • Erzählungen: 10-12
  • Dramen: 8-10
  • Lyrik: 20-25
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