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Allgemeines zur Prüferzuteilung in der Germanistischen Linguistik

Im Lehramtsstudiengang nach WPO 2001 werden Sie für die Prüfungsgebiete im Bereich Sprachwissenschaft einem Prüfer bzw. einer Prüferin im Bereich Germanistische Linguistik zugeteilt. Dies gilt auch für die mündliche Abschlussprüfung nach GymPO I, es sei denn, Sie wählen als Prüfungsgebiet "Sprachgeschichte", das Sie von einem Prüfer bzw. einer Prüferin aus der Germanistischen Mediävistik prüfen lassen wollen (Näheres vgl. hier).

Für die Prüferzuteilung in Germanistische Linguistik müssen Sie  - je nach anvisiertem Examenstermin - das Meldeformular und die kopierten Linguistikscheine bzw. eine selbst ausgedruckte Leistungsübersicht zu folgenden Terminen im Geschäftszimmer abgeben:

15. Februar für einen anvisierten Examenstermin im Frühjahr des folgenden Jahres

(Beispiel: Abgabe Meldeformular: 15. Februar 2015 für Examenstermin Frühjahr 2016);

15. Juli für einen anvisierten Examenstermin im Herbst des Folgejahres

(Beispiel: Abgabe Meldeformular: 15. Juli 2015 für Examenstermin Herbst 2016).

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