Regelungen für die mündliche Abschlussprüfung
Ziel der mündlichen Masterprüfung
In der mündlichen Masterprüfung (5 ECTS-Punkte) "soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie über die im Studium auf breiter fachlicher Basis zu erwerbenden Kenntnisse verfügt und sie theoretisch und methodisch zu reflektieren und anzuwenden weiß. Die mündliche Masterprüfung wird als Kollegialprüfung von zwei Prüfern/Prüferinnen durchgeführt, von denen einer/eine den Schwerpunkt Literatur vor 1500 vertritt und der/die andere denSchwerpunkt Literatur nach 1500" (fachspezifische Bestimmungen § 3 Absatz 2).
Durchführung der mündlichen Masterprüfung
Die Prüfungsberechtigten für das Fach Deutsche Literatur haben sich daher geeinigt, dass sich die etwa 45-minütige mündliche Masterprüfung auf drei Prüfungsgebiete, von denen mindestens eines dem Bereich der Literatur vor 1500 und mindestens eines dem Bereich der Literatur nach 1500 angehören muss. Prüfungsthemen können sich auf die Gebiete Gattungen/Formen/Motive, Epochen, Autoren, Literaturtheorie beziehen. Das Thema der Masterarbeit darf nicht berührt werden.
Für die Anzahl der auszuwählenden Primärtexte für das Gebiet Gattungen gelten folgende Empfehlungen. Die Angaben verstehen sich als Richtwerte. Näheres muss mit dem Prüfer bzw. Prüferin besprochen werden:
- Romane/Versepen: 5
- Erzählungen: 8-12
- Spiele/Dramen: 6-8
- Lyrik: 15-25