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Modalitäten für die mündliche Abschlussprüfung

Die mündliche Prüfung ist gemäß Anlage A der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I  (GymPO I; vgl. dort unter Deutsch (Hauptfach und Beifach), Ziffer 3.) wie folgt geregelt:

Im Hauptfach dauert die mündliche Prüfung 60 Minuten.Davon fallen 15 Minuten auf den Bereich "Sprachwissenschaft" und 30 Minuten auf den Bereich "Literaturwissenschaft". Im Bereich Sprachwissenschaft muss  das Schwerpunktthema aus dem Gebiet "Sprachgeschichte", aus dem Gebiet "Sprache als System" oder aus dem Gebiet "Sprache als Mittel der Kommunikation" stammen. In der Literaturwissenschaft muss ein Schwerpunktthema zur "Literatur vor 1850" gewählt werden, und ein Schwerpunktthema zur" Literatur nach 1850". Die Schwerpunktthemen müssen die Themenfelder Gattung oder Untergattung und/oder eine Epoche und/oder einen bedeutenden Autor abdecken, wobei als Bedingung gilt, dass ein einmal gewähltes Themenfeld (z. B. Epoche als Schwerpunktthema Literatur vor 1850) nicht mehr bei dem anderen Schwerpunktthema berücksichtigt werden darf (d.h. Literatur nach 1850 muss dann also durch Gattung/Untergattung oder bedeutenden Autor abgedeckt werden).

Die Prüfung der Schwerpunktthemen machen 45 Minuten der 60minütigen mündlichen Prüfung aus. Hinzu kommt ein 15minütiger Teil zur Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen. Fachdidaktik wird in der mündlichen Prüfung nicht geprüft.

Im Beifach dauert die mündliche Prüfung 45 Minuten. Davon fallen 15 Minuten auf den Bereich Sprachwissenschaft (Schwerpunktthema aus dem Gebiet "Sprache als System" oder aus dem Gebiet "Sprache als Mittel der Kommunikation") und aus dem Bereich Literaturwissenschaft (Schwerpunktthema aus dem Gebiet "Literatur ab dem 18. Jh." (Epoche, Gattung/Untergattung oder bedeutender Autor). Hinzu kommen 15 Minuten zur Prüfung von Grundlagen- und Überblickswissen.

Weitere Hinweise zur Ausgestaltung der mündlichen Abschlussprüfung am Deutschen Seminar finden Sie hier.

 

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